Beitragsordnung
1. Aufnahme von Mitgliedern
Bei der Neuaufnahme jedes Mitgliedes ist der Vordruck „Beitrittserklärung“ zu verwenden und zu unterschreiben.
Es wird eine Neuaufnahmegebühr in Höhe von 10,- € berechnet.
2. Beitragsberechnung
a) Allgemeines:
Die Beiträge sind jeweils Jahresbeiträge und mit der Aufnahme in den Verein fällig. Im Folgejahr werden die Beiträge zum 31.05. fällig. Neben diesen Beiträgen werden keine weiteren Gebühren in Rechnung gestellt.
b) Bemessungsgrundlage (BMG):
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird jährlich nach der Beitragsbemessungsgrundlage bestimmt, die sich aus den folgenden Einzelpositionen zusammensetzt:
- Jahresbruttolöhne aller zu berücksichtigenden Lohnsteuerbescheinigungen sowie alle Leistungen nach § 32 b EStG
- Bruttogesamtbezüge aller Renten und sonstiger Versorgungsleistungen
einschließlich steuerfrei erhaltener Zahlungen - Summe der Kapitaleinnahmen und der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, werden beide Partner Mitglied. Sie zahlen einen gemeinsamen Mitgliedsbeitrag, der anhand des gesamten Bruttojahreseinkommens beider Partner zusammengerechnet wird.
Bemessungsgrundlage Jahresbeitrag
Auf Grundlage des Bruttojahreseinkommens wird Ihr Mitgliedsbeitrag ermittelt:
- bis 7.500,- € 48,- €
- bis 10.000,- € 61,- €
- bis 15.000,- € 81,- €
- bis 25.000,- € 90,- €
- bis 30.000,- € 102,- €
- bis 35.000,- € 114,- €
- bis 45.000,- € 144,- €
- bis 55.000,- € 173,- €
- bis 80.000,- € 210,- €
- bis 100.000,- € 245,- €
- ab 101.000,- € 280,- €
Der Jahresmitgliedschaftsbeitrag deckt alle Leistungen ab.
Probieren Sie es aus! Überzeugen Sie sich von unserem Service!