Mitgliedschaft
Sparen Sie Steuern und werden Sie Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein Scholz e.V.
Wer kann Mitglied werden?
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen und wen nicht.
Sie können bei uns im Verein Mitglied werden, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende und Studenten
- Pensionäre und Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, dann dürfen wir Sie auch beraten bei:
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünften aus Kapitalvermögen wie z.B. Zins- und Dividendeneinnahmen
- Sonstigen Einkünften, wie z.B. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von vermieteten Wohneigentum
Diese drei Einnahmen dürfen allerdings nicht mehr als 18.000,- € bei Ledigen und 36.000,- € bei Ehegatten betragen.
Personengruppen, die wir nicht beraten dürfen:
- Selbstständige und Freiberufler
- Gewerbetreibende im Haupt-/ Nebenberuf (Kleingewerbe)
- Betreiber von Photovoltaikanlagen (Änderung ab 2022)
- Land und Forstwirte
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