Lohnsteuerhilfe Verein in Dortmund

Mitgliedschaft

Sparen Sie Steuern und werden Sie Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein Scholz e.V.

Wer kann Mitglied werden?

Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen und wen nicht.

Sie können bei uns im Verein Mitglied werden, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:

Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, dann dürfen wir Sie auch beraten bei:

Diese drei Einnahmen dürfen allerdings nicht mehr als 18.000,- € bei Ledigen und 36.000,- € bei Ehegatten betragen.

Personengruppen, die wir nicht beraten dürfen:

Gute Beratung zum günstigen Festpreis – ohne Extra Bücher und Software!